Trassenvergabe: Verwaltungsgericht Köln lehnt Eilanträge von RDC Deutschland und DB Netz ab
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 05.03.2015 zwei Eilanträge zu Rahmenverträgen zur Trassenzuteilung abgelehnt.
Im Verfahren um den Eilantrag der RDC Deutschland GmbH (Sylt-Shuttle, Az: 18 L 494/15) gab das Gericht der BNetzAG Recht und führte zur Begründung aus, es verstoße gegen das Eisenbahnregulierungsrecht, wenn mehr als die von der Regulierungsbehörde zugelassenen Kapazitäten langfristig durch Rahmenverträge vergeben würden. Eisenbahnverkehrsunternehmen können auch unabhängig von den Rahmenverträgen fahrplanmäßige Zugverkehre durchführen. Auch gegen einen Eilantrag der DB Netz AG gab das Gericht der Regulierungsbehörde recht. (Az: 18 L 521/15). Der Vorrang grenzüberschreitenden Zugverkehrs gelte demnach nicht nur für die Vergabe konkreter Trassennutzungen, sondern bereits für die Vergabe von Rahmenverträgen. Gegen beide Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet. (wkz/ici)