Sylt-Shuttle: RDC D geht gerichtlich gegen BNetzA an
Der Streit um die Rahmenverträge für die Kapazitätszuteilung zwischen Niebüll und Westerland geht in die nächste Runde.
Die RDC D (Railroad Development Corporation Deutschland) hat am 25.02.2015 Widerspruch gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20.02.2015 eingelegt und gleichzeitig beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Nichtvollzug gestellt. (cm)