Politik

Sylt-Shuttle: RDC D geht gerichtlich gegen BNetzA an

Der Streit um die Rahmenverträge für die Kapazitätszuteilung zwischen Niebüll und Westerland geht in die nächste Runde.

Die RDC D (Railroad Development Corporation Deutschland) hat am 25.02.2015 Widerspruch gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20.02.2015 eingelegt und gleichzeitig beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Nichtvollzug gestellt. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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