Stellwerksbesetzungen: Androhung von Zwangsgeld gegen DB InfraGo
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gegenüber der DB InfraGo AG von Amts wegen ein Verfahren zur Festsetzung eines zuvor angedrohten Zwangsgeldes eingeleitet (Gz. BK10-25-0012_V).
Die BNetzA hatte mit Beschluss vom 16.09.2024 (Gz. BK10-23-0255_Z) Vorgaben zur Sicherstellung einer verbesserten Personalausstattung der Stellwerke getroffen. Die DB InfraGo „scheint dieser Vorgabe bislang nicht hinreichend nachgekommen zu sein“, begründet die Behörde das neue Verfahren. Noch bis zum 10.02.2025 können Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, auf Antrag (bk-eisenbahn) hinzugezogen werden. (cm) @ bnetza.de