Trassenpreise: VG Köln legt Entscheidung über SPNV-Trassenpreisbremse dem EuGH vor
Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat heute (06.11.2024) entschieden, die dort anhängige Klage der DB InfraGO AG gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Anwendung der SPNV-Trassenpreisbremse im Trassenpreissystem 2025 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Das verlautet aus mit dem Verfahren vertrauten Kreisen. Damit könnte das Thema der Zulässigkeit verkehrsartenspezifischer Trassenpreisbremsen nun auf europäischer Ebene geklärt werden. DB InfraGo und DB RegioNetz Infrastruktur hatten im Frühjahr 2024 eine Klage gegen die BNetzA eingereicht, in der sie den Trassenpreisbeschluss der BNetzA für die Netzfahrplanperiode 2025 anfechten und eine Erhöhung der Trassenentgelte im Schienenpersonennahverkehr bei gleichzeitiger Reduzierung der Trassenentgelte im Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehr begehren (18 K 1993/24), dazu ein entsprechendes Eilverfahren (18 L 678/24). Die SPNV-Trassenpreisbremse und die für 2025 besonders geringe Erhöhung von nur 0,6 % sind in §37 Eisenbahnregulierungsgesetz und §5 Abs. 10 Regionalisierungsgesetz angelegt. Für 2026 hat DB InfraGo vorsorglich schon einmal Trassenpreise mit einer Rekompensation der SPNV-Vorteile der vergangenen Jahre beantragt. (jgf)