Recht

Trassenpreise 2025: Klage von DB-Unternehmen und Güterbahnen

Zwischen Nackenheim und Nierstein rollt eine DB Cargo Ellok der Baureihe 193 Vectron mit einem Containerzug Richtung Schweiz; Quelle: DB AG/Georg Wagner

Gegen das von der Bundesnetzagentur (BNetzA) im März genehmigte Trassenpreissystem (TPS) 2025 (Rail Business 14/24) wurden mehrere Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Elf Güterbahnen haben zusammen eine Klage erhoben und auch einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Sie wollen so die massive Erhöhung allein im Güterverkehr um 16,2 % verhindern. Formal richtet sich die Klage gegen die BNetzA als Genehmigungsbehörde. Dabei sieht Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Die Güterbahnen, das Problem beim 2016 beschlossenen Eisenbahnregulierungsgesetz, dass eine Deckelung der Steigerung der Trassenpreise beim Schienenpersonennahverkehr vorsieht. Aber auch DB-Unternehmen haben eine Feststellungsklage eingereicht – laut Süddeutscher Zeitung habe die Deutsche Bahn die DB InfrGo, DB Cargo sowie die DB Fernverkehr genannt. „Die für 2025 vorgesehenen Preiserhöhungen im Trassenpreissystem schaffen einseitige und nicht tragbare Belastungen für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im Fern- wie auch im Güterverkehr“, so der Konzern. Kerkeling kritisiert auch die Bundesregierung scharf, die die Wettbewerbsfähigkeit der Güterbahnen „in immer dichterer Folge“ schwäche, beispielsweise mit der „massiven Reduktion der Trassenpreisförderung“. Auch der in der EU einmalige Rechtsrahmen für die Trassenpreise stößt auf Kritik: Sie müssen in Deutschland sämtliche Betriebskosten der DB InfraGo decken– zuzüglich eines Gewinnanspruchs. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress