Trassenpreis-Systematik: BSN fordert Grenzkosten-Ansatz bei Trassenentgelten
Die SPNV-Branche erneuert anlässlich der gestrigen Vorlage des Streits um die Trassenpreisbremse durch das VG Köln an den EuGH ihre Forderung nach einer gänzlichen Neukonzeption der Entgelt-Systematik.
„Die Trassenpreise sollten nur noch nach den Grenzkosten, also den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, berechnet werden“, so Thomas Prechtl, Präsident des Bundesverbands SchienenNahverkehr (BSN). „Fixkosten und Investitionen müssten dann in Zukunft anderweitig gedeckt werden“, so Prechtl. In der Folge würden die Trassenpreise „deutlich sinken“, so Prechtl. Das gebe dem Bund Spielraum für eine Senkung der Regionalisierungsmittel, und es könne wieder mehr Geld in die marode Infrastruktur fließen. Dazu müsste aber, so der BSN-Präsident, „die Infrastruktursparte zunächst aus dem Konzernverbund gelöst werden, um sie dann über einen Infrastrukturfonds mit den benötigten Mitteln für Investitionen auszustatten.“ Mit Blick auf die nun bei den Luxemburger Richtern liegende Rechtsfrage der Deckelung der SPNV-Trassenentgelte, ergänzte Jan Görnemann, Sprecher der BSN-Geschäftsführung, sollte sie sich als unwirksam erweisen, müsse „der Bund den Ländern kurzfristig den Mehraufwand durch die steigenden Trassenentgelte ausgleichen, um den SPNV vor dem Kollaps zu bewahren“. (dhe)