Gericht stoppt Verhandlungen mit CAF zur MR30-Vergabe
Die von der SNCB geplante Vergabe an CAF für die Lieferung der Triebzüge Typ MR30 wurde erstmal angehalten.
Der belgische Staatsgerichtshof hat moniert, dass aus der Entscheidung der SNCB nicht klar hervorgeht, welche Methode die Bahn zur Bewertung der technischen Qualität der verschiedenen Angebote angewandt hat. Auf diese Weise, so das Gericht, vernachlässige das Unternehmen die Grundsätze der Transparenz, die ein staatliches Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beachten müsse. Damit sind die weiteren Verhandlungen zwischen der SNCB und CAF als bevorzugtem Bieter blockiert. In der Zwischenzeit prüft das Gericht, ob die Auftragsvergabe tatsächlich aufgehoben wird. Sowohl Alstom Transportation als auch Siemens Mobility hatten gegen die Entscheidung der SNCB Einspruch erhoben und eine rechtliche Bewertung des Verfahrens und des Handelns der ausschreibenden Organisation gefordert. Die Entscheidung der Bahn für CAF hatte in Belgien für Proteste gesorgt. Ein Grund ist, dass Alstom in dem Land zwei Werke betreibt. Die SNCB erwiderte, dass sie sich genau an die Regeln und das Verfahren der Ausschreibung gehalten habe, die es nicht erlaubten, der lokalen Industrie den Vorzug zu geben. In dem Verfahren geht es um einen Rahmenvertrag über bis zu 600 dreiteilige Triebzüge (Länge: 80 m) für den Regional- und Vorortverkehr sowie für IC-Leistungen. Die neuen Züge können einstöckig und/oder doppelstöckig sein. (qv/cm)