Bundesnetzagentur: Beschwerde von Agilis gegen DB InfraGo abgewiesen
Die Beschlusskammer 10 (BK10) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt die Beschwerde von Agilis gegen die DB InfraGo abgelehnt.
In dem Verfahren (Az: BK10-24-0329_Z) hatte sich Agilis über die gut fünfmonatige Sperrung der VzG-Strecke 5850 zwischen Nürnberg und Regensburg Anfang 2026 für die Generalsanierung an die BK 10 gewandt. Laut der BK10 hat die DB InfraGo zunächst alle Fristen zur Information der Zugangsberechtigten (ZB) eingehalten. Es sei „nicht erkennbar, dass die aus der Bauplanung resultierenden Kapazitätseinschränkungen – und somit die Beeinträchtigung der ZB sowie EIU – evident nicht auf ein möglichst geringes Maß reduziert werden“. Zudem sei der DB InfraGo von Anfang bewusst, dass die mehrmonatige Totalsperrung die Interessen des SPNV „stark“ beeinträchtige. Allerdings würde laut der BK10 der von der DB InfraGo gewählte Ansatz der mehrmonatigen Totalsperrung „insbesondere“ die Interessen der ZB des SPFV und des SGV berücksichtigen, weil sie nur für fünf Monate und nicht für einen noch längeren Zeitraum auf Umleitungsstrecken ausweichen müssen. Zudem habe die DB InfraGo „glaubhaft“ dargelegt, dass nur mit einer Totalsperrung das Bauvolumen effektiv und schnell abgearbeitet werden könne. Aigils hätte die Diskussionen über denkbare Alternativen mit der DB InfraGo schon während der ersten Konsultationsphase führen müssen. Laut Anwalt Alexander Kirfel gibt die BK 10 noch den Hinweis, dass ZB wahrscheinlich zukünftig vermehrt Anfragen nach Alternativprüfungen zu mehrmonatigen Totalsperrungen an die DB InfraGo richten würden – ein besonderer Detailgrad der Anfrage sei nicht vorgegeben. Positiv sieht er, dass die DB InfraGo Alternativen ergebnisoffen prüfen muss. (cm)