Politik

Personenverkehr: Fernverkehrs-Trassenpreisförderung wird überarbeitet

Die Bundesregierung will die Richtlinie zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte nicht weiter nutzen.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs.: 20/14906) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. Demnach erarbeitet das Bundesverkehrsministerium eine neue Förderrichtlinie. Die Regierung verweist dabei auf eine entsprechende Aussage bereits aus dem Dezember 2024 auf eine schriftliche parlamentarische Frage (BT-Drs. 20/14393, Frage 100/101). Relevant ist die Frage der Förderung im Schienenpersonenverkehr auch wegen der sprunghaft ansteigenden Trassenpreisen. Die aktuelle Trassenpreis-Förderrichtlinie für den SPFV war im Oktober 2023 für den Zeitraum 01.10.2023 bis 30.11.2025 genehmigt worden. 2023 standen für den Rest des Jahres 130 Mio. EUR zur Verfügung, von denen 87,5 Mio. EUR abgerufen wurden. Im Haushalt 2024 fiel das Budget für die Förderung auf nur 145.000 EUR. Der Bundesrechnungshof hatte für die Förderung 2023 kritisiert, dass sie ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgte, die erst nachträglich durchgeführt wurde. (jgf)

Artikel Redaktion Eurailpress
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