Bundestag beschließt 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen
Der Deutsche Bundestag hat heute Nachmittag (18.03.2025) das Sondervermögen „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ in Höhe von 500 Mrd. EUR beschlossen.
Dafür wurde mit der nötigen Zweidrittelmehrheit in namentlicher Abstimmung beschlossen, einen Artikel 143h – in einer am Sonntag (16.03.2025) im Haushaltsausschuss beschlossenen Fassung – ins Grundgesetz einzufügen. Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf von CDU/CSU und SPD wurden das Klimaneutralitätsziel und das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ der Investitionen in den Beschluss aufgenommen. Die Zusätzlichkeit ist demnach gegeben, „wenn im jeweiligen Haushaltsjahr eine angemessene Investitionsquote im Bundeshaushalt erreicht wird“. Aus dem Sondervermögen sollen 100 Mrd. EUR den Ländern (und ihren Kommunen) für Investitionen in ihre Infrastruktur zur Verfügung stehen und 100 Mrd. EUR in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. „Das Nähere“, wie etwa die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Infrastrukturen und damit auch auf die Schiene, „regelt ein Bundesgesetz“, heißt es in der beschlossenen Grundgesetzänderung. Am Freitag (21.03.2025) muss diese noch mit einer Zweidrittelmehrheit durch den Bundesrat. (jgf)