Politik

Bundestag: Änderung §23 AEG kommt (erstmal) nicht

Das AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) wird erst mal nicht geändert.

SPD und Grüne hatten dazu einen Entwurf (DS 20/14237) vorgelegt, der eigentlich diese Woche vom Bundestag hätte beschlossen werden sollen. Dazu kommt es aber nun nicht, wie Michael Donth (CDU), in seiner Bundestagsfraktion Berichterstatter für die Schiene, schreibt: Die Bundestagsfraktion der Grünen/Bündnis 90 hätte einen Rückzieher gemacht. Dieser bezog sich zwar auf Personaleinstufungen bei der Autobahn GmbH. Die AEG-Änderung sollte aber mit drei weiteren Gesetzen (Novelle des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes) im Paket beschlossen werden. Die CDU/CSU hatte sich für das Paket ausgesprochen, so Donth. Laut Donth würden rund 160 Projekte von der AEG-Änderung profitieren. Im neuen § 23 sollte das „überragende öffentliche Interesse“ bei Bahngrundstücken „unmittelbar“ an das Verkehrsbedürfnis und den langfristigen Nutzungsbedarf des Grundstückes für Bahnbetriebszweck geknüpft werden. Dies hätte einen „sachgerechten Ausgleich“ zwischen dem Interesse am Erhalt der Bahninfrastruktur und anderer dringender Interessen wie Wohnungsbau oder Stadtentwicklung ermöglicht, so SPD und Grüne zur Begründung des Gesetzes. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress