Denkmalschutz: Alte Bahnanlagen in Berlin-Pankow bleiben stehen
Der Rundlokschuppen von 1893, der Ringlokschuppen von 1901 bis 1906 und das Sozialgebäude von 1960/61 am ehemaligen Bahnbetriebswerk Pankow dürfen nicht abgerissen werden.
Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin am 20.12.2024 entschieden (Az. VG 13 K 193/23). Der Eigentümer des Geländes hatte gegen eine Entscheidung des Landes Berlin geklagt, das ihren Antrag auf die denkmalrechtlichen Genehmigung zur Beseitigung der Gebäude abgelehnt hatte. Eigentümer ist laut Berliner Morgenpost ein Unternehmen des Berliner Unternehmers Kurt Krieger, das auf dem Gelände das Immobilienprojekt „Pankower Tor“ realisieren möchte. Das VG urteilte, die Ablehnung des Abriss-Antrags durch das Land Berlin sei rechtmäßig gewesen. Es gebe keine Zweifel an der „Denkmaleigenschaft der drei Gebäude als Ensemble“, dem als Zeugnis der Eisenbahngeschichte in Deutschland geschichtliche Bedeutung zukomme. Die Klägerin müsse hinnehmen, dass ihr eine eventuelle rentablere Nutzung ihres Grundstücks verwehrt werde. Ein Abriss könne nur genehmigt werden, wenn „für ein geschütztes Baudenkmal keinerlei sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten mehr bestünden und der Eigentümer es praktisch auch nicht mehr veräußern könne“, so das Gericht in einer Mitteilung. Für Verkaufsbemühungen habe die Klägerin keine Nachweise vorgebracht. Laut Morgenpost sei für die Lokschuppen etwa schon eine Nutzung als Club oder Fahrradkaufhaus im Gespräch gewesen. (jgf)