ABS Kehl-Appenweier

Baurecht für Bereich Bahnhof Kehl

Das Eisenbahn-Bundesamt hat jetzt den mit Datum 19.03.2025 erlassenen Planfestsstellungsbeschluss für einen weiteren Teil der ABS Kehl-Appenweier veröffentlicht.

Konkret geht es bei dem PFA (Planfeststellungsabschnitt) 2 „Kehl - Neumühl (POS Süd)“ um den Ostkopf des Bahnhofs Kehl mit der anschließenden Strecke (Bahn-km 10,623 bis 13,300 der Strecke 4260). Wesentliche Maßnahmen sind hier Linienverbesserungen zur Erhöhung der Streckengeschwindigkeit von 140 km/h auf 160 km/h, Ausrüstung mit ETCS Level 2 und Neubau eines Ausziehgleises mit drei neuen Eisenbahnüberführungen (die Hafenbahn bekommt damit für Rangiertätigkeiten ein von der Strecke unabhängiges Gleis). Weiter sind der Rückbau von vier Gleisen und einer Ablaufanlage sowie eines Teils des Hausbahnsteigs im Bahnhof Kehl notwendig, neu erstellt werden dafür drei Lokabstellgleise. Das Projekt ist Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und in fünf PFA unterteilt. Der Bahnhof Kehl mitsamt dem Westkopf ist bereits umgebaut worden. Die gesamte Strecke 4260 soll für 160 km/h ausgebaut werden, ergänzt um eine für 180 km/h ausgelegte Verbindungskurve Appenweier gen Norden zur Anbindung an die NBS Karlsruhe – Offenburg (Strecken 4260 – 4280). (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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