Schweiz

Ausschreibung für künftigen Einzelwagenladungsverkehr

Das BAV will die Leistungen im Einzelwagenverkehr ausschreiben; Foto: SBB

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) lädt die Branche dazu ein, Offerten zum zukünftigen Angebot im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) einzureichen.

Dieses Angebot wird mit dem neuen Gütertransportgesetz künftig finanziell gefördert. Dem revidierten Gütertransportgesetz hat nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat zugestimmt.Das Offertverfahren zur finanziellen Förderung des EWLV betrifft eine erste Förderperiode, die von 2026 bis 2029 dauert. Noch während der ersten Förderperiode wird ein zweites Verfahren durchgeführt werden, welches die zweite Förderperiode von 2030 bis 2033 betrifft. Auf Entscheidung des Parlaments kann eine dritte Förderperiode von 2034 bis 2037 beschlossen werden. Für die erste Periode steht ein Förderbetrag von rund 260 Mio. CHF zur Verfügung. Das Offertverfahren findet nach folgendem Zeitplan statt:
• Request for Information (RFI): 10.03.2025 – 31.03.2025
• Request for Offer (RFO): Anfang Mai – 31.08.2025
• Verhandlungen Leistungsvereinbarung: Oktober – November 2025
• Abschluss Leistungsvereinbarung: Dezember 2025.
Die Interessensbekundung erfolgt per E-Mail an finanzierungnoSpam@noSpambav.admin.ch. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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