Tarifeinheitsgesetz: GDL klagt gegen Einteilung der DB-Betriebe
Im März dieses Jahres hatte die Deutsche Bahn mitgeteilt, wie sie im Rahmen des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) die Einteilung der Betriebe vorgenommen hat (Rail Business vom 18.03.2021).
Betroffen sind danach 71 der 300 Betriebe des DB-Konzerns, 55 Betriebe wurden der EVG zugeschrieben, 16 der GLD. Die DB hat für die Einteilung die „begründete Annahme“ getroffen. Dagegen geht die GDL nun gerichtlich vor. „Wir gehen davon aus, dass wir in allen Betrieben die Mehrheit abbilden können“, sagte deren Chef Claus Weselsky, der Konzern wolle die GDL mur „klein darstellen“. Das DB-Verfahren sei „gewillkürt“. Beim Arbeitsgericht Berlin habe die GDL bereits einstweilige Verfügungen eingereicht, die DB hat Schutzschriften hinterlegt. Der Termin vor dem Kammergericht Berlin – entspricht dem Oberlandesgericht – ist laut Weselsky am 15.06.2021. (cm)