SWEG: Unterstellung der GDL
Im Rahmen des Aufrufes zu einem unbefristeten Streik bei der SWEG und deren Tochter SBS durch die Gewerkschaft GDL hat diese der SWEG auch vorgeworfen, Arbeitnehmern gedroht zu haben.
Angeblich würde die SWEG streikenden Mitarbeitern „mittlerweile massiv mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen“ drohen. Daraufhin erwidert die SWEG, „niemand erhält eine Kündigung, wenn er oder sie streikt“. Weiter hält die SWEG ihr Angebot aufrecht, mit der SBS einen Tarifabschluss in die Wege zu leiten. Und ein übertarifliches Angebot hätten die SBS-Mitarbeiter „leider größtenteils nicht angenommen“. Allerdings betonte die SWEG erneut, dass die Geschäftsführung Verhandlungen über einen Konzern-Tarifvertrag für die gesamte SWEG-Unternehmensgruppe mit der GDL „nicht führen“ dürfe - dies habe der SWEG-Aufsichtsrat am 21.09.2022 einstimmig beschlossen. Der unbefristete Streik begann heute früh (02.11.2022). (cm)