Stuttgart 21: Bemessung von Entschädigungen bei Unterfahrungen von Grundstücken
Die Deutsche Bahn AG hat auf der Projekthomepage zu Stuttgart 21 das „Stuttgarter Gutachten“ veröffentlicht, ein Bewertungsverfahren, nach dem Eigentümer entschädigt werden, wenn ihre Grundstücke durch Stuttgart-21-Tunnel unterfahren werden.
Das Bewertungsverfahren orientiert sich an zwei Modellen, die sich in der Rechtsanwendung in zahlreichen anderen Städten bewährt haben und dort auf breiter Basis von allen Betroffenen akzeptiert wurden: dem so genannten Münchener Verfahren, das beim dortigen U-Bahnbau entwickelt wurde, und der Praxis des Frankfurter Gutachterausschusses, die auf Erfahrungen in 13 Städten mit ähnlichen Tunnelbauten basiert. Das „Stuttgarter Gutachten“ wurde an die spezielle topografische Situation und die Grundstückswertverhältnisse der Landeshauptstadt Stuttgart angepasst. (cm)