Schweiz: Stromverbrauch der Züge wird exakt bepreist
Der Stromverbrauch der Züge soll in der Schweiz ab dem 01.01.2020 aufgrund der effektiven Werte mit Pauschalen verrechnet werden.
Damit erhalten die Bahnen einen Anreiz für einen möglichst energiesparenden Betrieb. Bahnen, die bei der Pauschalabrechnung bleiben, müssen künftig einen Zuschlag von 25 % gegenüber dem Mittelwert bezahlen. Zudem muss künftig auch der Stromverbrauch der abgestellten Züge abgerechnet werden. Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 05.09.2018 die Anpassung der entsprechenden Netzzugangsverordnung (NZV) beschlossen. Zudem wird das Bundesamt für Verkehr (BAV) statt der Infrastrukturbetreiber für die Festlegung der Werte zuständig sein. Der Strompreis soll parallel um 2 % gesenkt werden. Ebenfalls angepasst werden Vorschriften im Zusammenhang mit Streckensperrungen wegen Bauarbeiten. Hier übernimmt der Infrastrukturbetreiber im Personenverkehr die Kosten für das Ersatzangebot mit Bahn oder Bus, die Eisenbahnunternehmen die Planungs-, Vorbereitungs- und Betriebskosten. Dies gilt bereits ab dem 01.01.2019. (cm)