Schweiz: Railcom achtet auf Diskriminierungspotenziale
Die Kommission für den Eisenbahnverkehr Railcom hat ihren Tätigkeitsbericht 2020 veröffentlicht.
Sie zeigt darin auf, wie sie ihre neuen Kompetenzen wahrnimmt, die ihr das Gesetzespaket Organisation der Bahninfrastruktur einräumt. In einem ersten Schritt fokussiert sich Railcom auf die Systemführerschaften im Bereich Bahninfrastruktur und auf das Mitwirkungsrecht bei der Investitionsplanung von Infrastrukturbetreibern. In der Marktaufsicht legte Railcom einen Schwerpunkt auf die Zusatzleistung „Abstellen von Eisenbahnfahrzeugen“, um hier Diskriminierungen zu vermeiden. Die bisherige „Schiedskommission im Eisenbahnverkehr“ (SKE) informierte u.a. Marktteilnehmer über die neue Bestimmung hinsichtlich des diskriminierungsfreien Zugangs zu den Dienstleistungen der Nahzustellung im Schienengütertransport („letzte Meile“) oder wachte darüber, dass die Personale der SBB Personenverkehr in den Traffic Control Centern (TCC) der SBB Infrastruktur diskriminierungsfrei tätig sind. (cm)