Schweiz: Gesetzentwurf für unterirdische Güterbahn CST
Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, will mit dem Gesetz für unterirdische Gütertransportanlagen die Voraussetzungen regeln, unter denen das privatwirtschaftlich initiierte Projekt Cargo sous terrain (CST) verwirklicht werden kann.
Er hat am 28.10.2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf ans Parlament verabschiedet. Das Gesetz stellt sicher, dass der Zugang zur „Güter-U-Bahn“ allen zu den gleichen Bedingungen offensteht. Der Bund wird sich nicht an Finanzierung von Bau und Betrieb beteiligen und hält zudem daran fest, dass dauerhaft eine Schweizer Mehrheit an der Anlage sichergestellt werden muss. CST sieht einen unterirdischen, dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz vor. Darin sollen Güter mit rund 30 km/h transportiert werden. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 km umfassen und bis etwa 2045 abgeschlossen sein. Die Erstellungskosten werden auf 30 bis 35 Mrd. CHF geschätzt. (as)