Schweiz: BAV schließt Zinsprüfung ab
2019 stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei einem Zinsglättungsmodell der BLS zur Rollmaterialfinanzierung bedeutende Fehler fest.
Diese hatten zu überhöhten Abgeltungszahlungen im zweistelligen Millionenbereich geführt. In der Folge nahm die Revision BAV die Glättungsmodelle systematisch unter die Lupe. Die Prüfung hat aufgezeigt, dass das fehlerhafte BLS-Modell ein Einzelfall ist. Mit Glättungsmodellen wird vermieden, dass der Abgeltungsbedarf im Zusammenhang mit größeren Fahrzeuginvestitionen sprunghaft schwankt. Glättungsmodelle dienen insbesondere den Kantonen, die ihre Abgeltungszahlungen stabiler planen können. Das BAV schlägt nun u.a. vor, für Glättungsmodelle eine formelle Bewilligungspflicht einzuführen, die alle Besteller (Bund und alle betroffenen Kantone) einbezieht. Und Glättungsmodelle dürfen nie zu einer Abweichung zwischen Finanz- und Betriebsbuchhaltung führen. (cm)