Schweiz: BAV: Crossrail zahlt branchenüblich – SEV: Dumpinglöhne
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beurteilt die Arbeitsbedingungen der Crossrail-Lokführer mit Dienstort Brig als branchenüblich und hat darum ein Gesuch um Entzug der Netzzugangsbewilligung abgewiesen.
Im grenzüberschreitenden Verkehr sei die Lohnbandbreite größer als im Binnenverkehr, so begründete die Behörde ihre Verfügung vom 07.05.2015. Die Gewerkschaft SEV wirft Crossrail in einer beim BAV eingereichten Anzeige vor, die Branchenüblichkeit zu verletzen, daher sei die Netzzugangsbewilligung zu entziehen. Die Gewerkschaft will nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Laut SEV würde das BAV „freihändig“ zwischen nationalen und internationalen Schienengüterverkehr unterscheiden. Crossrail will an seinem neuen Standort Brig Lokführer zu Schweizer Recht einstellen und diese nach SEV-Angaben mit 3600 CHF monatlich entlohnen. Laut SEV würden SBB Cargo und BLS Einstiegsgehälter von 5300 CHF bzw. 5700 CGF zahlen. Dies sei die „Branchenüblichkeit“. (cm)