Polen: Strafen für Kartellabsprachen von Schwellen-Herstellern
Die polnische Wettbewerbsbehörde UOKiK hat wegen verbotener Absprachen Strafen in Höhe von fast 13,5 Mio. PLN (3 Mio. EUR) gegen sechs Hersteller von Eisenbahnschwellen aus Holz verhängt.
Die Unternehmen hatten sich demnach 2014/15 bei einer Ausschreibung des Infrastrukturbetreibers PKP PLK abgesprochen. Laut UOKiK wurde vereinbart, dass ThyssenKrupp und KZN Bieżanów ein Konsortium bilden und neben Track Tec Angebote für beide Lose abgeben. Die Gesamtzahl der zu liefernden Schwellen sollte anteilig aufgeteilt werden. Die übrigen Unternehmen sollten sich nicht beteiligen, doch gab es für sie ähnliche Konstruktionen. Die Entscheidung ist nicht endgültig und kann vor Gericht angefochten werden. Die Unternehmen erhielten folgende Strafen: Track Tec 7,58 Mio. PLN, Kolejowe Zakłady Nawierzchniowe „Bieżanów" 2,95 Mio. PLN, Nasycalnia Podkładów in Czeremsze 1,54 Mio. PLN, Nasycalnia Podkładów Koźmin Wielkopolski 1,31 Mio. PLN, ThyssenKrupp GFT Polska 83.269 PLN und Trade-Port z Katowic 4484 PLN. (wkz/as)