Personen am Gleis: Deutsche Bahn offen gegenüber Fahren auf Sicht
Die Deutsche Bahn ist laut einem dpa-Bericht vom Wochenende der Idee nicht grundsätzlich abgeneigt, das betriebliche Vorgehen bei Personen am Gleis anzupassen.
Dafür müsse zwischen „Personen im Gleis, Personen am Gleis sowie Kindern im/am Gleis unterschieden“ werden, so eine Bahn-Sprecherin zur dpa. Bei Personen am Gleis (in Gleisnähe) könnte der Zugverkehr auf der betroffenen Strecke mit Fahren auf Sicht fortgesetzt werden – statt ihn, wie heute häufig der Fall, ganz zurückzuhalten. Die Anzahl der Sperrungen bzw. deren Auswirkungen auf den Zugverkehr könnten so verringert werden, so die Bahn-Sprecherin zur dpa. Sind Kinder involviert, müsste aber auf jeden Fall gesperrt werden. Die Idee ist indes nicht neu: Schon im Abschlussbericht der Beschleunigungskommission Schiene wird vorgeschlagen, dass der Gesetzgeber „durch konkrete Regelungen in der EBO (Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung) mit den Fallkonstellationen „Personen im Gleis“, „Personen am Gleis“, „Kinder im Gleis“ und „Kinder am Gleis“ … einen übergreifenden Rahmen setzen und einzelnen EIU und betroffenen Personen rechtssicheres Handeln ermöglichen“ könnte. (jgf)