Österreich: Gericht erlaubt Direktvergabe an ÖBB mit Einschränkungen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Wien hat die geplante Direktvergabe von SPNV-Leistungen an die ÖBB in der Ostregion (Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland) mit Einschränkungen erlaubt.
Wollte das Bundesverkehrsministerium (BMVIT) die Verkehre für 15 Jahre vergeben, erlaubte das Gericht aber maximal zehn Jahre. Dies sei die Höchstlaufzeit für eine Direktvergabe, so die Richter. Den Nachprüfungsantrag hat die WESTbahn gestellt. Unterschiedlich sind die Reaktionen auf das Urteil. Während das BMVIT sich zumindest zum Teil bestätigt sieht und die Vergabe für zehn Jahre nun vergeben will, meint die WESTbahn, dass eine neue Vorinformation erscheinen müsste. Grund sei, dass durch die verkürzte Vertragslaufzeit die veränderten Fakten wie Abschreibung der neuen Züge für die neue Laufzeit neu bewertet werden müssen. Es geht um 15,8 Mio. Zugkm/a. (cm)