Nordrhein-Westfalen: Darlehensanfrage zur Fahrzeugfinanzierung RE 7 und RB 48
Die Verbände VRR, NVR und NWL haben mit der Bekanntmachung Nr. 2012/S 83-136430 vom 28.04.2012 ein Verhandlungsverfahren zur Ausschreibung der Verkehrsdienstleistungen für die Linien RE 7 und RB 48 eröffnet und boten den EVU die Option, die Beschaffung und Finanzierung der Fahrzeuge mit einem „neuen VRR-Finanzierungsmodell“ abzuwickeln.
VRR und NWL haben nun die Darlehen zur Finanzierung des Fahrzeugkaufs innerhalb dieser Option abgefragt (2012/S 237-390646). Die Investitionsspanne für Fahrzeuge für die Linie RE 7 lässt sich mit 101 Mio. bis 138 Mio. EUR beziffern (57,1 % VRR und 42,9 % NWL), für die Linie RB 48 mit 101 Mio. bis 114 Mio. EUR (100 % VRR). Wenn ein Kombinationsangebot über beide Linien gewinnt, entfallen 73,3 % auf den VRR und 26,7 % auf den NWL.
Die Verbände werden jeweils eigene Darlehensverträge über den von ihnen zu finanzierenden Anteil an den Fahrzeugen mit einer Zinsbindung über die gesamte Vertragslaufzeit von 22 Jahren abschließen. Die Tilgung soll in annuitätischen Raten Anfang 2016 beginnen. (wkz/cm)