Netzzugang: VDV hat Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen überarbeitet
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat jetzt neue Empfehlungen für den Allgemeinen Teil der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS-AT) herausgegeben.
Diese tragen dem fortentwickelten Rechtsverständnis Rechnung und ersetzen die Empfehlungen nach dem Stand vom 10.05.2010. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen können die vom VDV empfohlenen NBS-AT eins zu eins übernehmen, selbstverständlich aber auch eigene NBS verwenden. Daneben hat der VDV seine Hinweise zur Ausgestaltung des unternehmensspezifischen Besonderen Teils der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (H-NBS-BT) aktualisiert. Beide Dokumente sind in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur überarbeitet worden und stehen zum Download bereit. (cm)