Köln: Direktvergabe an KVB ist rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland zur Wirksamkeit der Direktvergabe der Stadt Köln an die Kölner Verkehrs-Betriebe bestätigt.
Damit steht rechtskräftig fest, dass der am 1. Januar 2020 in Kraft getretene „Öffentliche Dienstleistungsauftrag“ wirksam von der Stadt an die KVB vergeben worden ist. Das Busunternehmen Tirtey aus Titz hatte im Mai 2019 bei der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag gestellt. Schon die Vergabekammer hatte den Antrag in erster Instanz zurückgewiesen. (jb)