Karlsruhe: „Gruppe von Behörden“ für Direktvergabe gebildet
Für die angestrebte Direktvergabe der Verkehrsleistung der Stadtbahn Karlsruhe wurde am 30.07.2019 die „Gruppe von Behörden“ gebildet.
Dieses Konstrukt bildet die Voraussetzung für eine angestrebte und mit EU-Recht konforme Direktvergabe der Verkehrsleistung an die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) – beide erbringen gemeinsam seit 1992 das eng miteinander verzahnte ÖPNV-Angebot. Zu dieser „Gruppe von Behörden“ zählen neben der Stadt Karlsruhe auch das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Karlsruhe und Germersheim, die Stadt Heilbronn und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV). Die Verkehrsleistungen sollen ab Dezember 2022 für 22,5 Jahre direkt an die VBK gegeben werden. Bei der AVG, die ihre Verkehre am Oberrhein in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erbringt, soll die Vertragslaufzeit für das Netz 7a mittels der Direktvergabe bis mindestens 2035 fixiert werden. (cm)