Gefahrgut: Sprengkapseln und Klebstoffe leichter transportierbar
Deutschland und Tschechien haben jetzt neue Gefahrgutverordnungen unterzeichnet.
So hat Deutschland die von Schweden ins Leben gerufene multilaterale Sondervereinbarung für den Schienenverkehr RID 9/2021 kurz vor Jahreswechsel unterzeichnet. Die Vereinbarung erleichtert die Beförderung elektronischer Sprengkapseln der UN-Nummern 0511, 0512 und 0513: Für bestimmte elektronische Sprengkapseln dürfen damit weiterhin die Eintragung „Sprengkapseln, elektrisch“ verwendet werden. Die Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2022. Und Tschechien hat nach Norwegen, Deutschland, der Slowakei und Spanien am 05.01.2022 die multilaterale Sondervereinbarung RID 8/2021 für den Schienenverkehr unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt für Klebstoffe, Farben und Farbzubehörstoffe, Druckfarben und Druckfarbzubehörstoffe sowie als umweltgefährdend eingestufte Harzlösungen, sofern die Mengen je Verpackung 30 l nicht überschreiten. (cm)