Gefahrgut: Drei weitere Länder unterzeichnen RID zu Klebstoffe und Farben
Dänemark, die Niederlande und die Schweiz haben Ende Februar die Sondervereinbarung RID 8/2021 für den Schienenverkehr unterzeichnet.
Weitere Unterzeichner sind bislang Norwegen, Deutschland, die Slowakei, Spanien, Tschechien und Italien. Die RID 8/2021 betrifft umweltgefährdende Stoffe der UN-Nummer 3082 wie Klebstoffe, Farben und Farbzubehörstoffe sowie als umweltgefährdend eingestufte Harzlösungen. Die Vereinbarung entspricht inhaltlich der M343 für den Straßenverkehr; sie gilt bis zum 30.06.2023. (cm)