Frankreich/Großbritannien: Eurotunnel und Eurostar verlängern Nutzungsvertrag
Eurotunnel und Eurostar haben am 15.06.2015 den Nutzungsvertrag (Railway Usage Contract, RUC) für den Kanaltunnel um weitere fünf Jahre verlängert.
Der Vertrag regelt Betrieb, Wartung und Erneuerungskosten. Er führt die Betriebsleistung als neues variables Element ein, um die Dienstqualität von Eurotunnel für die Bahnbetreiber zu bewerten. Im Geiste des Open Access geschrieben, gilt die Vereinbarung außer für Eurostar gleichermaßen auch für neue Marktteilnehmer. Der Vertrag wurde erstmals am 29.07.1987 zwischen Eurotunnel und den damaligen Infrastrukturbetreibern (SNCF und British Railways Board) in Kraft gesetzt und 2006 verlängert. (wkz/cm)