Frankreich: Wettbewerbsbehörde erteilt grünes Licht für Keolis-Übernahme
Die französische Wettbewerbsbehörde L'Autorité de la concurrence hat am 11.09.2012 die Kapitalerhöhung der SNCF bei Keolis auf 70 % vorbehaltlich der weiteren Gültigkeit einiger Verpflichtungen vom 12.01.2010 genehmigt. Damals hat die SNCF ihren Anteil an Keolis schon von 45 auf 56,7 % erhöht.
Die Behörde ist der Auffassung, dass die Risiken für den Wettbewerb aus dem Jahr 2010 weiterhin beständen und nach der alleinigen Kontrolle von Keolis durch die SNCF auch 2012 gültig seien. Somit gelten die Verpflichtungen von 2010 weiterhin:
• Das Keolis-Tochterunternehmen Effia entwickelt Qualitätskontrollen auf ÖPNV-Netzen und erhält so Informationen, die vertraulich sein könnten. Um zu vermeiden, dass Keolis Zugriff auf vertrauliche Informationen von Konkurrenten erhalte, verpflichtet sich Effia, sich nicht mehr auf Ausschreibungen der Konkurrenten von Keolis zu bewerben.
• Es darf keine Wettbewerbsverzerrungen durch Absprachen zwischen SNCF und Keolis geben. So müsse sichergestellt werden, dass die SNCF Keolis nicht im Rahmen ihrer Beziehungen zu anderen Bahnbetreibern bevorzuge. Die SNCF müsse speziell für einen transparenten Zugang zu den anvisierten Fahrplandaten zukünftiger Verbindungen für alle Bahnbetreiber sorgen.
• Die SNCF wird verpflichtet, auf ihren Bahnhöfen über alle Personenverkehrsleistungen der verschiedenen Anbieter fair und diskriminierungsfrei zu informieren. (wkz/cm)