Eisenbahn-Bundesamt: Leitfaden Sicherheitsbericht aktualisiert
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Leitfaden für die Erstellung von Sicherheitsberichten aktualisiert.
Der aktualisierte Leitfaden nach § 23 der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung (ESiV) bzw. Artikel 9 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2016/798 ist neben anderen Informationen und Hinweisen zu dem Thema jetzt veröffentlicht worden. Eisenbahnen des öffentlichen Eisenbahnsystems im übergeordneten Netz sind danach verpflichtet, der Sicherheitsbehörde jährlich zum 31.05. einen Sicherheitsbericht vorzulegen. (cm)