Deutsche Bahn: Notarielles Verfahren beim Tarifeinheitsgesetz geplant
Die Deutsche Bahn ruft die Gewerkschaften EVG und GDL dazu auf, bei der Feststellung ihrer Mitgliedszahlen in den Betrieben der DB konstruktiv mitzuwirken.
Auf diese Weise will das Unternehmen sicherstellen, dass die Mehrheitsverhältnisse in seinen Wahlbetrieben in einem transparenten und fairen Verfahren festgestellt werden. Nach dem Tarifeinheitsgesetz (TEG) gelten künftig in den Betrieben der DB, in denen sowohl die GDL als auch die EVG Tarifverträge schließen, ausschließlich die Abschlüsse jener Gewerkschaft, die dort die meisten Mitglieder hat. Die Gewerkschaften haben bis zum 26.02.2021 Zeit, die Listen ihrer Mitglieder notariell zu hinterlegen. Es handelt sich dabei um ein vom Gesetzgeber anerkanntes Verfahren. Sollten die Gewerkschaften nicht auf das Angebot dieses notariellen Verfahrens eingehen, wird die Umsetzung gemäß TEG auf Basis der Daten, die in den Betrieben vorliegen, erfolgen. (cm)