Deutsche Bahn: Aufsichtsrat - Keine Beraterverträge mehr mit Ex-Managern
Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn zieht erste Konsequenzen aus der Untersuchung von Beraterverträgen, die ehemalige Topmanager des Konzerns von 2010 bis 2018 ohne Beteiligung des Aufsichtsrates erhalten hatten.
Ab sofort sollen Beraterverträge für frühere DB-Manager grundsätzlich untersagt sein, ebenso entsprechende Verträge mit „Personen mit politisch exponierter Stellung“. Bei den von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersuchten „auffälligen Beraterverträgen“ kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, keinen der Verträge nachträglich zu genehmigen. In einem Fall stellte er zudem fest: „Da im Ergebnis der sachlichen und rechtlichen Prüfung bereicherungsrechtliche Rückforderungen geboten sind, wird der Aufsichtsrat rechtliche Schritte zu deren Realisierung einleiten“, teilt die DB mit. (as)