DB-Navigator-App: Klage gegen Tracking eingereicht
Der Verein Digitalcourage vor dem Landgericht Frankfurt eine Klage gegen die DB Vertrieb GmbH eingereicht. Dabei geht es um den Vorwurf, dass die Navigator-App ungefragt persönliche Daten an externe Dienstleister überträgt.
Über die vom Navigator gesetzten Cookies bzw. die darin enthaltenen „eindeutigen Identifikatoren“ würde weder von der DB adäquat informiert noch bestehe die Möglichkeit, diese Identifikatoren abzuwählen. Somit handele es sich um eine Verletzung der Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre. In der Klageschrift ist wörtlich von einer „Verwanzung“ der Mobilgeräte die Rede. Beweise dafür werden nicht geliefert, denn gemäß dem EuGH-Urteil C-175/20 vom 24.02.2022 liegt die Beweislast bei der beklagten DB. Zur Klage kam es, weil die DB die im Juli von Digitalcourage angeforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hat. Vielmehr nimmt sie nach eigenem Bekunden „die öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten des Vereins, einschließlich der jetzt angekündigten Klage, mit Befremden zur Kenntnis“. Laut DB würde die App lediglich pseudonymisierte Daten weitergeben, zudem würden die Dienstleister „nicht in eigenem Interesse und streng nach Weisung der DB“ handeln. (msa/cm)