Bundesverwaltungsgericht: Klagen gegen Bahnausbau Oldenburg – Wilhelmshaven erfolglos
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 05.07.2019 für den PFA 1 zum Ausbau der Eisenbahnstrecke 1522 Oldenburg - Wilhelmshaven ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Verfahren am 15.10.2020 entschieden (Az.: BVerwG 7 A 9.19 und BVerwG 7 A 10.19).
Der Ausbau des betreffenden Abschnitts im Stadtgebiet von Oldenburg (Bahn-km 0,841 bis 9,722) weist entgegen der Auffassung der Kläger bei der zugrunde gelegten Verkehrsprognose keine methodischen Mängel auf, so das Gericht. Auch das Lärmschutzkonzept und die Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungsbelastungen in der Bau- und Betriebsphase sowie das Brand- und Katastrophenschutzkonzept sind nicht zu beanstanden. Auch die Prüfung un Ablehnung der von der Stadt Oldenburg geforderten neu zu bauenden Umgehungstrasse genügt den rechtlichen Anforderungen. Vor dem erst- und letztinstanzlich zuständigen Bundesverwaltungsgericht klagten die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V., die Stadt Oldenburg und mehrerer Anwohner. Das Gericht hatte im Dezember 2019 einen Eilantrag der Stadt bereits abgelehnt. (cm)