Bundesrechnungshof: DB hat Berateraffäre unzureichend aufgearbeitet
Die Deutsche Bahn habe die rechtswidrige und missbräuchliche Nutzung von Beraterverträgen nicht vollständig aufgearbeitet.
Dies kritisiert der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Bundestag. „Künftige Vorkommnisse können aufgrund weiter bestehender Schwachstellen im internen Kontrollsystem nicht wirksam verhindert werden“, heißt es in der Verschlusssache, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Konzern wies diese Kritik entschieden zurück. Aufsichtsrat und Vorstand hätten das Thema umfassend aufgeklärt und weitreichende und einschneidende Konsequenzen gezogen. In der Berateraffäre hatte der DB-Aufsichtsrat im vergangenen Jahr Verträge mit 29 früheren hochrangigen Angestellten aus den Jahren 2010 bis 2018 extern überprüfen lassen. In elf Fällen wurden die Verträge am Aufsichtsrat vorbei geschlossen. Die Behörde wirft auch dem Bundesverkehrsministerium vor, es habe seine Möglichkeiten zur Aufklärung der Affäre nicht ausgeschöpft und etwa keinen Sonderprüfer bestellt. (cm)