Bundesnetzagentur: Entgelte 2011 der DB Netz AG nicht zu beanstanden
Die Bundesnetzagentur hat am 20.08.2015 gegenüber der DB Netz AG die Prüfung der Entgelthöhen des Trassenpreissystems 2011 abgeschlossen.
Gegenstand der Prüfung waren die in Summe für die Erbringung der durch den Betrieb des Schienennetzes entstehenden Kosten zuzüglich einer marktüblichen Rendite. Die Bundesnetzagentur kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Kostenberechnung eingehalten wurden, hat mit Blick auf die zukünftige Berechnung aber Anpassungen bezüglich der transparenten Zuordnung von Kosten und Erträgen sowie von Vermögenswerten und Finanzmitteln angeordnet. Der Bescheid der Bundesnetzagentur ist noch nicht bestandskräftig. Gegenwärtig können daher noch keine Schlussfolgerungen für weitere Entgelthöhenprüfungen getroffen werden. (wkz/ici)