Breitbandausbau: Deutsche Bahn und Telko-Firmen einig
Die Telekommunikationsbranche hat sich mit der Deutschen Bahn über die Verlegung von Kabeln unter Bahnstrecken verständigt.
Mit einer neuen Richtlinie wird das Antragsverfahren für die Querung von Bahntrassen mit Telekommunikationskabeln nun einheitlich geregelt, wie der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) am 16.02.2016 mitteilte. Die Richtlinie wurde vom Breko und den Verbänden VATM und Buglas mit der Deutschen Bahn ausgehandelt und ist am 01.01.2016 rückwirkend in Kraft getreten. Mit der „Telekommunikationskreuzungsrichtlinie DB 879” wird das Antrags- und Bearbeitungsverfahren bei der Deutschen Bahn standardisiert und feste Bearbeitungsfristen werden vorgegeben. (cm)