Branchenvereinbarung: Absichtserklärung für gegenseitigen Ticketverkauf
Auf dem VDV-Mobilitätskongress unterzeichneten Branchenvertreter eine Absichtserklärung für einen künftigen gegenseitigen Vertrieb.
Die Vereinbarung sieht vor, dass der DB-Fernverkehrstarif, der Verbund- und der SPNV-Nahverkehrstarif von allen Eisenbahnverkehrsunternehmen, Verbünden und weiteren Akteuren der Brancheninitiative bundesweit digital verkauft werden kann. Außerdem regelt die Branchenvereinbarung das Bereitstellen von SPNV-Verkaufsdaten in Verkehrsverträgen, um Veränderungen in der Nutzung von Vertriebskanälen noch transparenter zu machen. Die abgestimmten Regelungen zu Verkaufsrechten bedeuten keine Verkaufspflichten. Die Entscheidung, ob ein Partner die anderen Fahrscheine vertreibt, liegt bei ihm. „Die Vorteile für die Fahrgäste liegen auf der Hand: Sie können ihr Ticket für eine durchgängige Reisekette bei ihrem Verkehrsverbund oder -unternehmen erwerben, ohne zusätzliche Apps herunterladen zu müssen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. (as)