Bahnunternehmen: Abellio Deutschland beantragt Schutzschirmverfahren
Abellio Deutschland hat die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Das Amtsgericht Berlin Charlottenburg folgte am 30.06.2021 diesem Antrag.
Das Unternehmen will sich nach eigenen Worten so sanieren, da wegen „struktureller Probleme im Schienenpersonennahverkehr“ das Unternehmen unter wirtschaftlichen Druck geratenen ist. Das Schutzschirmverfahren gibt Abellio Deutschland die Möglichkeit, die „aufgrund externer Kostensteigerungen notwendig gewordenen Restrukturierungsmaßnahmen eigenverantwortlich anzugehen“. Der Betrieb wird fortgesetzt und die Löhne und Gehälter der rund 3100 Mitarbeiter seien gesichert. Abellio wird weiterhin von CEO Michiel Noy geleitet, aber von Prof. Dr. Lucas Flöther der Kanzlei Flöther & Wissing als Generalbevollmächtigter „unterstützt“. Als vorläufige Sachwalter hat das Amtsgericht Charlottenburg Dr. Rainer Eckert (für die operativ tätigen Gesellschaften in den Regionen), Dr. Stefanie Zulauf (für die PTS GmbH) und Stephan Poppe (für die Holding Abellio GmbH) aus der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB bestellt. (cm)