Autozug Sylt: DB Netz muss zur Vergabe von Rahmenverträgen neu entscheiden
Die Bundesnetzagentur hat am 20.02.2015 der DB Netz AG die geplanten Rahmenvertragsabschlüsse für der Strecke Niebüll – Westerland untersagt und ein neues Entscheidungsverfahren angeordnet.
Die DB Netz AG habe bei ihrer Vergabeentscheidung insgesamt mehr Rahmenvertragskapazitäten mit den beteiligten Verkehrsunternehmen (DB Fernverkehr, RDC Deutschland und NOB/Nah.SH) abschließen wollen, als es die gesetzlichen Regelungen der Eisenbahninfrastrukturbenutzungsverordnung (EIBV) zulassen. Die DB Netz AG hat nun bis zum 04.03.2015 neu zu entscheiden, wer die Rahmenverträge erhalten soll. Pro Stunde dürfen dabei nur noch zwei der vier möglichen Fahrmöglichkeiten je Richtung vergeben werden, die zudem eine größere zeitliche Flexibilität beinhalten sollen. RDC Deutschland rechnet sich aber weiterhin gute Chancen auf eine umfangreiche Zuteilung von Trassen für den Sylt-Shuttle aus. (cm)