Abellio wechselt vom Schutzschirm- in das Hauptverfahren
Im Sanierungsverfahren ist Abellio am Freitag, 01.10.2021, vom vorläufigen Schutzschirmverfahren in das Hauptverfahren gewechselt. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eröffnete das Hauptverfahren.
Die unternehmerische Verantwortung bleibt in den Händen der Abellio-Geschäftsführung um Deutschland-CEO Michiel Noy. Sie wird dabei von dem Restrukturierungsexperten Prof. Dr. Lucas Flöther als Generalbevollmächtigtem unterstützt. Der Eisenbahnbetrieb wird unverändert weitergeführt. Grundlage hierfür sind Vereinbarungen zwischen Abellio und den regionalen Aufgabenträgern. Abellio übernimmt wieder selbst die Lohn- und Gehaltszahlungen der 3100 Beschäftigten in Deutschland. Während des dreimonatigen Schutzschirmverfahrens hatte die Bundesagentur für Arbeit die Gehälter gezahlt. (ici)