Abellio NRW: Aufgabenträger organisieren Personalübergang
Laut den drei Aufgabenträgern von Nordrhein-Westfalen, VRR, NWL und NVR, hätten rechtliche Gründe gegen eine Direktvergabe der Abellio-Leistungen an Abellio über die zwei Jahre gesprochen.
Grund sei, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Abellio die geforderten Leistungen zuverlässig sicherstellen kann, als gering erachtet wird. Die damit verbundenen Risiken wollen VRR, NWL und NVR weder ihren Fahrgästen noch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Seiten der Abellio zumuten. Dies teilten die drei Aufgabeträger am 30.11.2021 den Beschäftigten von Abellio mit. Sie wollen aber den Übergang der Abellio-Personale zu den neuen Betreibern deutlich unterstützen. So wurde für jede Fachrichtung – Lokführer, übriges Personal sowie Mitarbeiter der Verwaltung und der Werkstätten – Arbeitsgruppen eingerichtet. Mit den möglichen neuen Betreibern sei vereinbart worden, „niemand wird einen Einstellungstest durchlaufen müssen, kein Lokführer wird noch einmal eine Prüfung ablegen müssen“. Und auch die EVU, die keine Tarifbindung mit den beiden Gewerkschaften GDL und EVG ausgehandelt haben, werden auf Basis der Repräsentative Tarifverträge Verordnung (RepTVVO) des Landes NRW „selbstverständlich“ den ausgehandelten Tariflohn zahlen. (cm)