Zugunglück Hordorf: Bewährungsstrafe für Lokführer
Das Zugunglück von Hordorf vom 29.11.2011 ist rechtlich vorerst aufgearbeitet. Das Landgericht Magdeburg hat am 28.11.2012 den Lokführer des Güterzuges zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht befand den Angeklagten der fahrlässigen Tötung in zehn Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in 22 Fällen sowie der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs für schuldig. Der 41-jährige Lokführer, der während des Verfahrens geschwiegen hat, hätte den Zusammenstoß verhindern können, so die Richter. Sie folgten damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, der Anwalt der Nebenkläger will Revision gegen das Urteil einlegen. Er hatte fünf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. (cm)