Recht

Weiterfahrt mit ausgefallener Klimaanlage ohne strafrechtliche Konsequenz

Die Entscheidung des Zugchefs im Juli 2010, die Zugfahrt bei großer Hitze trotz ausgefallener Klimaanlage fortzusetzen, bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Artikel Redaktion Eurailpress
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