Weil der Stadt: Klage gegen Brückenbau erfolglos
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 15.12.2016 die Klage der Stadt Weil der Stadt (Klägerin) gegen die Plangenehmigung für die Herstellung einer Brücke, die der Wiederaufnahme des Bahnbetriebs zwischen Calw und Weil der Stadt dienen soll, abgewiesen (Az.: 5 S 987/15).
Die mündliche Verhandlung fand am 13.12.2016 statt. Die Stadt Weil der Stadt hat im Zuge der 2002 erstellten Ortsumgehung dem Landkreis Calw als Eigentümer der Bahnstrecke zugesichert, die Kosten für die Herrichtung der damals teilweise abgetragenen Strecke im Falle einer Wiederaufnahme des Bahnbetriebs zu übernehmen. Nun hatte Weil der Stadt Angst, die Inanspruchnahme der Zusicherung würde ihre Finanzhoheit beeinträchtigen. Laut Gericht ist die Stadt nicht klagebefugt, da keine subjektiven Rechte der Klägerin verletzt werden. Zudem habe die Klägerin solche Belange im Plangenehmigungsverfahren nicht geltend gemacht. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung der Klagen des NABU Baden-Württemberg, der Stadt Weil der Stadt und von zwei Privatpersonen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau eines Tunnels und des zweigeleisigen Ausbaus in Ostelsheim vom 04.07.2016 steht noch nicht fest. (cm)