Recht

Warnstreik: Arbeitsgericht Leipzig lehnt einstweilige Verfügung ab

Das Arbeitsgericht Leipzig hat eine einstweilige Verfügung gegen den 51-stündigen Streik der Gewerkschaft Ver.di abgelehnt.

Nach Auffassung des Gerichts ist der angekündigte Warnstreik kein politischer Streik. Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) hatten gegen den für den 01.03.2024 bis 03.03.2024 angesetzten Warnstreik Klage eingereicht (Rail Business vom 29.02.2024). (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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